Die zulässige Freigepäckmenge während Ihres Fluges ist auf dem Ticket bzw. der Flugbestätigung und/oder der Bordkarte angegeben. Oftmals ist hier auch angegeben, welche Gefahrstoffe während Ihres Fluges verboten sind. Nehmen Sie keine scharfen Gegenstände im Handgepäck mit. Spielzeug in Form von Waffen wird nicht akzeptiert.
Die Gepäckbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Abflug auf dem Ticket oder auf der Website der Fluggesellschaft nachzusehen, welche Einschränkungen gelten.
Versehen Sie Ihr Gepäck außen und innen mit Adressdaten oder Telefonnummer(n). Gepäckanhänger sind an Flughäfen erhältlich und werden nicht mehr mit Reisedokumenten geliefert.
Bewahren Sie Ihre Reise- und Versicherungspapiere, Medikamente, Ihren Reisepass und andere Wertsachen im Handgepäck und niemals im Koffer auf.
Flüssigkeiten, Gels und Aerosole im Handgepäck dürfen nur in kleinen Mengen (max. je 100 ml) mitgenommen werden und müssen ordnungsgemäß verpackt sein. Dazu gehören auch Toilettenartikel wie Zahnpasta, Rasierschaum, Haargel, Lipgloss und Cremes. Dies gilt für alle Passagiere, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder dort umsteigen.
Sondergepäck wie Fahrräder, Golftaschen, Rollstühle oder ein Schlafapnoe-Gerät wird von der Fluggesellschaft nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig oder unentgeltlich mitgenommen. Bei der Buchung können Sie eine Angabe etwaiger Kosten auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen verlangen. Sollten sich die Fluggesellschaft oder die Bedingungen ändern, können Sie aus den zuvor gemachten Angaben keine Rechte herleiten.
Wenn Sie Ihr Gepäck aufgeben, werden auf Ihrem E-Ticket Gepäckbelege (Gepäckanhänger) angebracht. Diese benötigen Sie, wenn Sie verlorenes Gepäck melden möchten. Wenn Ihr Gepäck unerwartet nicht an Ihrem Urlaubsziel oder bei der Rückkehr in Ihrem Heimatflughafen ankommt, müssen Sie dies dem Abfertiger der Fluggesellschaft melden. Dieser erstellt dann einen sogenannten PIR-Report, mit dem Ihr Koffer aufgespürt und über ein internationales Netzwerk schnellstmöglich an seinen Bestimmungsort transportiert wird. Bei der Erstellung des PIR-Berichts ist es wichtig, dass Sie Marke, Typ, Farbe und Besonderheiten Ihres Gepäcks kennen. Wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft oder prüfen Sie die Police. Darin ist der Betrag angegeben, für den Sie den Grundbedarf einkaufen können. Die Fluggesellschaft haftet nicht für die Zustellung Ihres Gepäcks auf einem späteren Flug. Wir empfehlen Ihnen, sich gegen solche Schäden zu versichern.